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München
SIGNAL UND EINLADUNG
25 Millionen Euro: Stipendienprogramm für Künstler*innen in Bayern
„Das Stipendienprogramm soll Signal und Einladung für den künstlerischen Nachwuchs im Freistaat sein: Wir wollen kreative Arbeitsprozesse wie die Entwicklung künstlerischer Konzepte fördern und gleichzeitig dabei zur Realisierung neuer künstlerischer Projekte für den allmählichen Übergang aus der Pandemie-Zeit beitragen. Das Stipendienprogramm soll zum Wiederaufblühen einer jungen – im Sinne von experimentierfreudigen und neue Wege einschlagenden – und bunten Kunst- und Kulturszene in Bayern beitragen“, so Kunstminister Bernd Sibler.
Walter Heun, 1. Vorsitzender des BLZT, begrüßt den Start des lange erwarteten Stipendienprogramms: „Zusätzlich zum Soloselbständigenprogramm, das Künstler*innen in der Corona-Pandemie mit einem ‚fiktiven Unternehmerlohn‘ über Wasser hält, unterstützt das Stipendienprogramm Künstler*innen ganz konkret in ihrer künstlerischen Entwicklung, beim Aufbau und der Wiederaufnahme ihrer beruflichen Existenz. Der BLZT hat sich – gemeinsam mit den weiteren Verbänden des Begleitgremiums – besonders dafür eingesetzt, dass das Modell einfach in Antragstellung und Abschlussbericht wird und neben Berufsanfänger*innen auch Wieder- und Quereinsteiger nach familiär und/oder Corona-bedingten Unterbrechungen der künstlerischen Tätigkeit berücksichtigt werden. Es war ein langer Prozess, aber wie sagt der Volksmund: Was lange währt wird endlich gut!“
Antragsberechtigt sind:
Künstler*innen in der Anfangsphase ihrer professionellen künstlerischen Existenz mit bestehendem Hauptwohnsitz oder einem Arbeitsschwerpunkt in Bayern (Stichtag: 1. Januar 2021), die
das letzte Studienjahr an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung in Bayern absolvieren,
in den letzten fünf Jahren ein künstlerisches Studium oder eine künstlerische Ausbildung an einer bayerischen Kunsthochschule oder an einer nicht-bayerischen Kunsthochschule oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung oder einen Aufbaustudiengang literarische Übersetzung abgeschlossen haben,
in den letzten fünf Jahren eine sonstige künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben oder
in den letzten fünf Jahren auf anderem Wege eine künstlerische Tätigkeit erstmals aufgenommen oder nach einer Pause von erheblicher Länge wiederaufgenommen haben.
Erziehungs- und Pflegezeiten werden auf die Fünfjahresfrist jeweils nicht angerechnet. Die Frist verlängert sich um den entsprechenden Zeitraum.
Die Anträge für den ersten Call des Stipendienprogramms können im Zeitraum von 23. März bis 31. Mai 2021 auf folgender Webseite gestellt werden: https://www.bayern-innovativ.de/stipendienprogramm
Die Hotline für Informationen und Fragen zum Stipendienprogramm ist unter 0911/20671-344 von Montag bis Freitag von 10 bis 12 und von 14 bis 16 Uhr zu erreichen. Anfragen per E-Mail können an stipendienprogramm@bayern-innovativ.de gerichtet werden.
Informationen zum Stipendienprogramm des Kunstministeriums hier.
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