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Berlin
3. RUNDE DIS-TANZ-SOLO
Das Förderprogramm für soloselbstständige Tanzschaffende geht am 01. März in die dritte Ausschreibungsrunde.
Die stipendienartige Förderung bezieht sich auf Förderung von Vorhaben von Tanzschaffenden, die das Recherchieren, Weiterbilden und Entwickeln ihrer Arbeit sowie das Ordnen, Dokumentieren und Archivieren (von Requisiten, Bühnenbildern, Programmheften, Videos etc.) ihrer Vorhaben und Projekte beinhalten und sich den zum Teil unsichtbaren Bereichen des künstlerischen Arbeitens widmen. Hierbei können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden neu justieren und reflektieren sowie Wissen erweitern und innovative Arbeitsweisen formulieren. Ebenso können mit den Vorhaben neue Felder betreten und ausprobiert werden sowie neue Methoden bzw. Theorien erlernt werden. Hinweis: Im steuerrechtlichen Sinne handelt es sich nicht um ein Stipendium, sondern um eine Förderung.
Wer kann beantragen?
Soloselbständige im Tanz – Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und alle, die an künstlerischen und/oder tanzpädagogischen/tanzvermittelden Prozessen professionell beteiligt sind und Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Was kann beantragt werden?
Fördergegenstand ist die eigene Arbeit von Tanzschaffenden an einem Vorhaben, in dessen Rahmen z.B. die eigenen Arbeitsmethoden reflektiert, innovative Felder ausprobiert und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernt werden. Das Vorhaben kann auch die Dokumentation und Archivierung (u.a. von Requisiten, Bühnenbilder, Programmhefte, Videos, etc.) des eigenen Werkes sowie die Recherche neuer Inhalte umfassen.
Das Vorhaben sollte dabei zukunftsorientierte und für die Tanzszene nahhaltige Arbeitsweisen herausarbeiten.
Welche Summen können beantragt werden?
Insgesamt mind. 4.500€ und max. 12.000€ für mind. 3 bis max. 8 Monate.
Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
Für DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Antragsfrist ist der 22. März 2021.
Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?
Ab 1. Mai 2021 bis 31. Dezember 2021 (max. acht Monate).
In welcher Sprache wird der Antrag gestellt?
Der Antrag für DIS-TANZ-SOLO kann in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden. Das Antragsformular steht in beiden Sprachen zur Verfügung.
Unter FAQ finden Sie weitere Fragen und Antworten. Alle Infos unter www.dis-tanzen.de!
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