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München

REMINDER

Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) fördert professionelle Tanzprojekte in Bayern



Noch bis zum 15. Dezember 2020 können in Bayern ansässige Choreograf*innen und Veranstalter*innen finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.


  • "Tanzanweisungen" von Moritz Ostruschnjak Foto © Franz Kimmel

Antragsfrist für Projekte in 202115. Dezember 2020

Der BLZT fördert:

> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke herausragender, bayernweit bedeutender Künstler*innen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)

Antragsberechtigt sind:

> in Bayern ansässige Choreograf*innen und Tanzschaffende
> Veranstalter*innen, Gruppen, Festivals, Initiativen, die Veranstaltungen und Projekte im Bereich des zeitgenössischen Tanzes in Bayern präsentieren, Produktionen ermöglichen oder in anderen Vermittlungsformaten Tanz an ein Publikum heranbringen

Der BLZT versteht sich als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiterbildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz. Eine Fachjury entscheidet über die Förderungen.

Informationen & Formulare zur Antragstellung hier

Veröffentlicht am 12.12.2020, von Pressetext in News, Homepage

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