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München

DER BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSISCHEN TANZ (BLZT) FÖRDERT PROFESSIONELLE TANZPROJEKTE IN BAYERN

Antragsfrist für Tanzproduktionen in 2019 ist der 15. Dezember 2018


Ab sofort bis zum 15. Dezember 2018 (Datum des Poststempels) können in Bayern ansässige ChoreografInnen und Veranstalter eine finanzielle Förderung beim BLZT beantragen.

Der BLZT fördert:
> die Entwicklung und Neuproduktion choreografischer Werke heraus-ragender, bayernweit bedeutender KünstlerInnen
> professionelle zeitgenössische Tanzveranstaltungen und Tanzprojekte
> die künstlerische Weiterbildung auf der Basis nachgewiesener professioneller Arbeit (Stipendium)

Die Fördermittel des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst werden auf Antragstellung beim BLZT von diesem vergeben. Eine unabhängige Jury wird vom Vorstand des BLZT eingesetzt, die über die Vergabe der Fördermittel entscheidet.

Informationen & Formulare zur Antragstellung

Der BLZT versteht sich seit seiner Gründung 1997 als Bindeglied zwischen den Tanzschaffenden, der Kulturpolitik und der Öffentlichkeit in Bayern. Aus Mitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unterstützt der BLZT bayernweit professionelle Produktionen, Aus- und Weiter-bildungsprojekte, sowie Veranstaltungen im Bereich zeitgenössischer Tanz.

Veröffentlicht am 13.11.2018, von Pressetext in News

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Kommentare zu "Der BAYERISCHE LANDESVERBAND FÜR ZEITGENÖSSIS ..."



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